Baumeister Vermögensschadenabdeckung ist Pflicht

Baumeister Auszug Par.99   Novelle der Gewerbeordnung für das Gewerbe Baumeister Werte Kunden, Der § 99 der Gewerbeordnung führt ab 01.08.2013 für Baumeister, Baumeister eingeschränkt, Baugewerbe-treibende eingeschränkt, Teilgewerbe Erdbau und Teilgewerbe Betonbau und Schneiden eine neue Regelung für die Haftpflichtversicherung ein – darauf möchten wir Sie mit diesem Mail aufmerksam machen und informieren. Bestand bisher [...]