Roland Rechtsschutz Änderung der Bedigungen
Einige Punkte wie: - 1. Nachhaftungsregelung aus Artikel 3 Abs. 3 ARB - 2. Kostenübernahme aus Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 2 ARB - 3. Schiedsgutachterfrist aus Artikel 9 Abs. 5 ARB - 4. Kündigungsregelung Verbraucherverträge aus Artikel 15 Abs. 3 ARB wurden geändert ( siehe untern ) Roland Bedingungen lg. Werner Pentz