§ 39 Psychologengesetz 2013 (Pflichtberufshaftpflichtversicherung)

Werte Kunden , es ist mir eine große Freude Ihnen mitteilen zu können, das es uns gelungen ist, mit einen namhaften österreichischen Versicherungsunternehmen einen Spezialvertrag abgestimmt auf den § 39 des Bundesgesetzblattes exklusiv per 25.10.2013 mit Start 01.11.2013 zu bekommen . Highlights der Berufshaftpflichtversicherung per 01.11.2013 !!!!!  - Laufzeit 10 Jahre jedoch Kündigungmöglichkeit ab 3 [...]

Pflicht Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen

Die Psychologin oder der Psychologe und die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der klinischen Psychologie Berufshaftpflichtversicherung mit min. 1 Mio. Deckungssumme Pflicht . In der Beilage das Bundesgesetzblatt vom 06 August 2013 . Bundesgesetzblatt 06 Aug.23013pg_2013 erlaeuterungen_pg_2013 bericht_ga_pg2013 Wir stehen ihnen gerne für Fragen zur Verfügung Mfg. Werner Pentz

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