Viele gehen davon aus, dass Einrichtung und Ausstattung der Praxis automatisch über die Gebäudeversicherung mitversichert sind.

Tatsächlich ist das Praxisinventar – etwa Möbel, technische Geräte oder Einrichtung – in der Regel nicht über die Gebäudeversicherung gedeckt und benötigt eine eigene Absicherung.

Eine passende Praxisversicherung sorgt dafür, dass Schäden am Inventar entsprechend berücksichtigt werden.

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