Einige Punkte wie:
– 1. Nachhaftungsregelung aus Artikel 3 Abs. 3 ARB
– 2. Kostenübernahme aus Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 2 ARB
– 3. Schiedsgutachterfrist aus Artikel 9 Abs. 5 ARB
– 4. Kündigungsregelung Verbraucherverträge aus Artikel 15 Abs. 3 ARB
wurden geändert ( siehe untern )
lg. Werner Pentz